I835 – Mastermodul

Modul
Mastermodul
Master's Module
Modulnummer
I835 [15MMM9010 (3.FS,PF)]
Version: 1
Fakultät
FIM-TEC: Technische Medienstudiengänge - Fakultät Informatik und Medien
Niveau
Master
Dauer
1 Semester
Turnus
Sommersemester
Modulverantwortliche

Prof. Dr.-Ing. Michael Reiche
michael.reiche@htwk-leipzig.de

Dozierende
Sprache(n)

Deutsch
in "Masterseminar"

Deutsch
in "Masterarbeit"

Deutsch
in "Masterkolloquium"

ECTS-Leistungspunkte

30.00 ECTS-Punkte

Workload

900 Stunden
180 Stunden in "Masterseminar"
660 Stunden in "Masterarbeit"
60 Stunden in "Masterkolloquium"

Lehrveranstaltungen

1.00 SWS (1.00 SWS Seminar)
1.00 SWS (1.00 SWS Seminar) in "Masterseminar"
0.00 SWS in "Masterarbeit"
0.00 SWS in "Masterkolloquium"

Selbststudienzeit

886.00 Stunden
166.00 Stunden in "Masterseminar"
660.00 Stunden in "Masterarbeit"
60.00 Stunden in "Masterkolloquium"

Prüfungsvorleistung(en)
Keine
Prüfungsleistung(en)

Prüfung Präsentation
Prüfungsdauer: 10 Minuten | Wichtung: 0% | nicht benotet | nicht kompensierbar
in "Masterseminar"

Prüfung Hausarbeit
Prüfungsdauer: 20 Wochen | Wichtung: 66.67% | nicht kompensierbar
in "Masterarbeit"

Prüfung mündliches Fachgespräch
Prüfungsdauer: 60 Minuten | Wichtung: 33.33% | nicht kompensierbar
in "Masterkolloquium"

Lehr- und Lernformen
Masterseminar:

-

Masterarbeit:

keine Angabe

Masterkolloquium:

keine Angabe

Medienform
Masterseminar:

keine Angabe

Masterarbeit:

keine Angabe

Masterkolloquium:

keine Angabe

Lehrinhalte/Gliederung
Masterseminar:

Im Masterseminar sollen die Studierenden unter Anwesenheit des/der betreuenden Lehrenden durch eine Präsentation die Fortschritte der zu erstellenden Masterarbeit nachweisen. Die Masterarbeit muss spätestens fünf Monate nach Ausgabe des Themas beim Prüfungsamt abgegeben werden. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind von der betreuenden Person so zu begrenzen, dass die Bearbeitungszeit eingehalten werden kann.

Masterarbeit:

In der Masterarbeit erfolgt eine selbstständige Bearbeitung einer fachlichen Problemstellung verbunden mit dem Lösen der Aufgabenstellung und dem Verfassen einer Studienabschlussarbeit auf wissenschaftlich hohem Niveau.

Die Inhalte der Masterarbeit und des Kolloquiums ergeben sich durch die Lehr- und Forschungsgebiete des/der betreuenden Lehrenden bzw. durch Themenbereiche des Studiengangs Master Medienmanagement. Die Studierenden können für die Masterarbeit nach PrüfO-MM § 18 Abs. 5 ein Thema und eine/n Betreuer/in vorschlagen, wodurch jedoch keinerlei Rechtsansprüche begründet werden.

Masterkolloquium:
  • Präsentation der wesentlichen Inhalte und Ergebnisse der Arbeit in einem Vortrag von 30 Minuten
  • Diskussion zu Vortrag und schriftlicher Arbeit von max. 60 Minuten
Qualifikationsziele

Mit der Masterarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis der Fähigkeit, ein fachspezifisches Problem innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden bearbeiten zu können.

Im Kolloquium sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, während eines wissenschaftlichen Gesprächs Inhalt, Methodik sowie Ergebnis ihrer Masterarbeit zu erläutern und diesbezügliche Fragen zu beantworten. Dabei sollen sie auch nachweisen, dass sie das Ziel des Studiums nach StudO-MMM § 2 erreicht haben:

(1) Der Studiengang Medienmanagement baut konsekutiv auf die Bachelorstudiengänge Buch- und Medienproduktion und Medientechnik auf und führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss mit anwendungsorientierter Ausrichtung.
(2) Im Studiengang Medienmanagement stehen das Management von medialen Produktionsketten und damit eine Qualifizierung mit betriebswirtschaftlichem Fokus speziell für Medienunternehmen im Mittelpunkt. Damit werden die Absolventen des Masterstudienganges auf die Anforderungen in Leitungspositionen des mittleren und höheren Managements in Medienunternehmen vorbereitet. Dazu werden sie in die Lage versetzt, komplexe Aufgabenstellungen, wie sie in typischer Weise auf den höheren Managementebenen auftreten, mit den im Studium erworbenen Fähigkeiten zur Anwendung wissenschaftlicher Methoden und Erkenntnisse zu bewältigen. Ergänzt wird dies durch eine fachbezogene Qualifizierung im strategisch-technischen Bereich, die auch komplexe, aktuelle Technologien berücksichtigt sowie das Sammeln praktischer Erfahrung in der Personalführung im Rahmen des Masterprojektes ermöglicht.
(3) Als Basis für das Verständnis der Anforderungen an das Management im Medienbereich sind Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Medienbereichen notwendig. Im Rahmen des Studiengangs haben daher die Studenten die Möglichkeit, ihre Kenntnisse über den Wissensstand bei Aufnahme des Masterstudiengangs hinaus auf weitere Medienbereiche auszuweiten. Dazu können sie im Wahlpflichtbereich Module aus den Bachelorstudiengängen Buch- und Medienproduktion und Medientechnik auswählen, soweit sie diese nicht bereits in einem vorausgegangenen Studium abgeschlossen haben. Das Erreichen der Qualifikationsziele dieser Module dient somit dem Gesamtqualifikationsziel des Masterstudiengangs Medienmanagement.

Zulassungsvoraussetzung

siehe PrüfO-MMM §18 (5) und (10):

Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt frühestens, wenn alle Modulprüfungen des ersten Semesters bestanden sind. Der Student kann das Thema und den Betreuer vorschlagen, ohne dass insoweit Rechtsansprüche begründet werden. Ein Thema wird dem Studenten einen Monat nach Abschluss der letzten Modulprüfung (ohne Mastermodul) zugeteilt, wenn er sich nicht selbst darum bemüht hat. Die Ausgabe des Themas erfolgt über das Prüfungsamt. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sind durch das Prüfungsamt aktenkundig zu machen. Das Thema kann auch im Wiederholungsfall insgesamt nur einmal und nur innerhalb eines Monats nach Ausgabe zurückgegeben
werden. Mit der Rücknahme soll der Student einen alternativen Themenvorschlag einreichen.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Kolloquium sind:
a) die Bewertung der Masterarbeit mit mindestens 4,0 (ausreichend),
b) das erfolgreiche Abschließen aller anderen Modulprüfungen,
c) das Vorliegen der Bedingungen des § 4 Abs. 1 und 3.
Zwischen Abgabe der Masterarbeit und Kolloquium sollen nicht mehr als zwei Monate liegen.

Empfohlene Voraussetzungen

Keine

Literaturhinweise
Masterseminar:

abhängig von der Masterarbeit

Masterarbeit:

keine Angabe

Masterkolloquium:

keine Angabe

Aktuelle Lehrressourcen
Masterseminar:

keine

Masterarbeit:

keine

Masterkolloquium:

keine

Hinweise
Masterkolloquium:

Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung (Masterkolloquium) ist das Bestehen der Hausarbeit (Masterarbeit).

Verwendbarkeit

Masterstudiengang Medienmanagement