I835 – Mastermodul
Modul
Mastermodul
Master's Module |
Modulnummer
I835 [15MMM9010 (3.FS,PF)]
Version: 1 |
Fakultät
FIM-TEC: Technische Medienstudiengänge - Fakultät Informatik und Medien
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Niveau
Master
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Dauer
1 Semester
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Turnus
Sommersemester
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Modulverantwortliche
Prof. Dr.-Ing. Michael Reiche |
Dozierende
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Sprache(n)
Deutsch Deutsch Deutsch |
ECTS-Leistungspunkte
30.00 ECTS-Punkte |
Workload
900 Stunden |
Lehrveranstaltungen
1.00 SWS (1.00 SWS Seminar) |
Selbststudienzeit
886.00 Stunden |
Prüfungsvorleistung(en)
Keine
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Prüfungsleistung(en)
Prüfung Präsentation Prüfung Hausarbeit Prüfung mündliches Fachgespräch |
Lehr- und Lernformen
Masterseminar:
- Masterarbeit:keine Angabe Masterkolloquium:keine Angabe |
Medienform
Masterseminar:
keine Angabe Masterarbeit:keine Angabe Masterkolloquium:keine Angabe |
Lehrinhalte/Gliederung
Masterseminar:
Im Masterseminar sollen die Studierenden unter Anwesenheit des/der betreuenden Lehrenden durch eine Präsentation die Fortschritte der zu erstellenden Masterarbeit nachweisen. Die Masterarbeit muss spätestens fünf Monate nach Ausgabe des Themas beim Prüfungsamt abgegeben werden. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Arbeit sind von der betreuenden Person so zu begrenzen, dass die Bearbeitungszeit eingehalten werden kann. Masterarbeit:In der Masterarbeit erfolgt eine selbstständige Bearbeitung einer fachlichen Problemstellung verbunden mit dem Lösen der Aufgabenstellung und dem Verfassen einer Studienabschlussarbeit auf wissenschaftlich hohem Niveau. Die Inhalte der Masterarbeit und des Kolloquiums ergeben sich durch die Lehr- und Forschungsgebiete des/der betreuenden Lehrenden bzw. durch Themenbereiche des Studiengangs Master Medienmanagement. Die Studierenden können für die Masterarbeit nach PrüfO-MM § 18 Abs. 5 ein Thema und eine/n Betreuer/in vorschlagen, wodurch jedoch keinerlei Rechtsansprüche begründet werden. Masterkolloquium:
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Qualifikationsziele
Mit der Masterarbeit erbringen die Studierenden den Nachweis der Fähigkeit, ein fachspezifisches Problem innerhalb einer vorgegebenen Frist selbstständig unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden bearbeiten zu können. Im Kolloquium sollen die Studierenden zeigen, dass sie in der Lage sind, während eines wissenschaftlichen Gesprächs Inhalt, Methodik sowie Ergebnis ihrer Masterarbeit zu erläutern und diesbezügliche Fragen zu beantworten. Dabei sollen sie auch nachweisen, dass sie das Ziel des Studiums nach StudO-MMM § 2 erreicht haben: (1) Der Studiengang Medienmanagement baut konsekutiv auf die Bachelorstudiengänge Buch- und Medienproduktion und Medientechnik auf und führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss mit anwendungsorientierter Ausrichtung. |
Zulassungsvoraussetzung
siehe PrüfO-MMM §18 (5) und (10): Die Ausgabe des Themas der Masterarbeit erfolgt frühestens, wenn alle Modulprüfungen des ersten Semesters bestanden sind. Der Student kann das Thema und den Betreuer vorschlagen, ohne dass insoweit Rechtsansprüche begründet werden. Ein Thema wird dem Studenten einen Monat nach Abschluss der letzten Modulprüfung (ohne Mastermodul) zugeteilt, wenn er sich nicht selbst darum bemüht hat. Die Ausgabe des Themas erfolgt über das Prüfungsamt. Thema und Zeitpunkt der Ausgabe sind durch das Prüfungsamt aktenkundig zu machen. Das Thema kann auch im Wiederholungsfall insgesamt nur einmal und nur innerhalb eines Monats nach Ausgabe zurückgegeben Voraussetzungen für die Zulassung zum Kolloquium sind: |
Empfohlene Voraussetzungen
Keine |
Literaturhinweise
Masterseminar:
abhängig von der Masterarbeit Masterarbeit:keine Angabe Masterkolloquium:keine Angabe |
Aktuelle Lehrressourcen
Masterseminar:
keine Masterarbeit:keine Masterkolloquium:keine |
Hinweise
Masterkolloquium:
Voraussetzung für die Zulassung zur mündlichen Prüfung (Masterkolloquium) ist das Bestehen der Hausarbeit (Masterarbeit). |
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Link zu Kurs/Lernressourcen im OPAL/Moodle/etc.
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